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   VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17   

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VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17 (https://dejure.org/2017,55092)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2017 - 20 K 5579/17 (https://dejure.org/2017,55092)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 (https://dejure.org/2017,55092)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Dieses ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist; Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 -, zitiert nach juris.

    Die Entscheidung über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe muss die Kammer bei jedem Haushaltsplan - und damit jährlich - erneut treffen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - Urteil der Kammer vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 4043/16 -, sowie Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20. Januar 2015 - M 16 K 13.2277 - zitiert nach juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2012 - 1 L 124/11

    Folgen einer fehlerhaften Rücklagenbildung durch eine Handwerkskammer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Andererseits ist es der Handwerkskammer nicht verwehrt, höhere Beiträge als sie zur Kostendeckung notwendig sind, zu erheben und daraus Rücklagen für die Finanzierung eines Vorhabens zu bilden, das der Erfüllung ihrer Aufgaben dient, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, zitiert nach juris.

    Der Gesetzgeber hat aber in der Gestaltung des Kammerhaushalts eine wesentliche Selbstverwaltungsangelegenheit gesehen, die auch den Erlass kammereigener haushaltsrechtlicher Bestimmungen rechtfertigt, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, zitiert nach juris.

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Diese Rechtsprechung ist auf die Handwerkskammern übertragbar, da auch für sie die gesetzlich angeordnete Zwangsmitgliedschaft besteht, vgl. zur Verfassungsgemäßheit der Zwangsmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern zuletzt: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13 -.
  • VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 20 K 3225/15

    Mitgliedsbeiträge der IHK Mittlerer Niederrhein rechtswidrig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Die Entscheidung über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe muss die Kammer bei jedem Haushaltsplan - und damit jährlich - erneut treffen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - Urteil der Kammer vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 4043/16 -, sowie Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20. Januar 2015 - M 16 K 13.2277 - zitiert nach juris.
  • VG Hamburg, 02.03.2016 - 17 K 2912/14

    Zur Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides der Handelskammer Hamburg auf Grund

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Die Entscheidung über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe muss die Kammer bei jedem Haushaltsplan - und damit jährlich - erneut treffen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - Urteil der Kammer vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 4043/16 -, sowie Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20. Januar 2015 - M 16 K 13.2277 - zitiert nach juris.
  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.2277

    Beitragserhebung durch IHK; Zulässigkeit der Rücklagenbildung; Umgang mit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Die Entscheidung über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe muss die Kammer bei jedem Haushaltsplan - und damit jährlich - erneut treffen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - Urteil der Kammer vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 4043/16 -, sowie Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20. Januar 2015 - M 16 K 13.2277 - zitiert nach juris.
  • VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15

    Beitragsbescheide der IHK-Köln für 2015 rechtswidrig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Die Entscheidung über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe muss die Kammer bei jedem Haushaltsplan - und damit jährlich - erneut treffen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - Urteil der Kammer vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 4043/16 -, sowie Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20. Januar 2015 - M 16 K 13.2277 - zitiert nach juris.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
    Dass die von der Beklagten vorgelegte Risikosimulation oder die ihr durch die Beklagte zugrunde gelegten Parameter fehlerhaft wären, haben die Kläger weder substantiiert vorgetragen noch ist dies angesichts dessen, dass der Beklagten bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplanes ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht und die Bildung von angemessenen Rücklagen gerade Bestandteil einer geordneten Haushaltsführung ist, sonst ersichtlich, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn.74 ff.; VG Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 1473/16 -, juris Rn. 82.

    Es bedarf daher keiner fertigen Baupläne, um für Neubaumaßnahmen Rücklagen bilden zu dürfen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 89.

    Zudem ist fraglich, ob gerade bei umfassenden Bauvorhaben eine Finanzierung aus dem laufenden Haushalt ohne die Bildung von Rücklagen überhaupt realisierbar wäre, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 91.

    Auch die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der IHKen bei der Aufstellung ihres Haushaltes verbietet es, aus Anlass eines Beitragsbescheides die gesamte Wirtschaftsführung der Kammer im Detail zu durchleuchten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, juris Rn. 77; VG Ansbach, Urteil vom 30. November 2017 - AN 4 K 17.00537 -, juris Rn. 22 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 98; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 10. Februar 2016 - 20 K 3039/15 -, juris Rn. 30.

  • VG Düsseldorf, 01.03.2023 - 20 K 4272/21
    Die im Verfahren gemachten Angaben stünden im Widerspruch zu den Ausführungen im Verfahren 20 K 5579/17, da das Bauvorhaben, für welches die Baurücklage im Wesentlichen vorgehalten wird, seinerzeit absehbar in den Jahren 2021 und 2022 habe realisiert werden sollen.

    Anders als im Verfahren 20 K 5579/17 gebe es nach den Ausführungen der Beklagten gegenwärtig nicht einmal konkrete Planungen für das in Rede stehende Bauvorhaben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Gerichtsakten des beigezogenen Verfahrens 20 K 5579/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten.

    Es bedarf daher keiner fertigen Baupläne, um für Baumaßnahmen Rücklagen bilden zu dürfen, Vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Mai 2022 - 20 K 730/20 -, juris Rn. 176 und Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 89.

    Deshalb vermag der Einzelrichter auch dem weiteren Monitum der Klägerin nicht zu folgen, soweit diese behauptet, die hiesigen Angaben zu der beabsichtigten Realisierung des Bauvorhabens stünden in einem unauflösbaren Widerspruch zu den Angaben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 20 K 5579/17.

  • OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12

    IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen

    Ob davon eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn sich die Ausgleichsrücklage an der Untergrenze des durch das Finanzstatut gezogenen Rahmens bewegt und lediglich 26, 30 oder 36, 82 v. H. des Betriebsaufwands erreicht (so VG Köln, Urt. v. 15.2.2017, 1 K 1473/16, GewArch 2017, 194, juris Rn. 82, zustimmend VG Schleswig, Urt. v. 15.2.2018, 12 A 173/16, juris Rn. 33; VG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2017, 20 K 5579/17, juris Rn. 35; VG Mainz, Urt. v. 10.11.2017, 4 K 1310/16.MZ, juris Rn. 28), kann dahinstehen, da die Ausgleichsrücklage der Beklagten im Geschäftsjahr 2011 nahezu die Höchstgrenze von 50 v. H. des geplanten Betriebsaufwands ausmacht.
  • VG Düsseldorf, 19.06.2018 - 20 K 6513/16
    Dass die von der Beklagten vorgelegte Risikobewertung fehlerhaft wäre, haben die Kläger weder substantiiert vorgetragen noch ist dies angesichts dessen, dass der Beklagten bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplanes ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht und die Bildung von angemessenen Rücklagen gerade Bestandteil einer geordneten Haushaltsführung ist, sonst ersichtlich, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn.74 ff.; VG Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 1473/16 -, juris Rn. 82.

    Es bedarf daher keiner fertigen Baupläne, um für Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten Rücklagen bilden zu dürfen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 89.

    Zudem ist fraglich, ob gerade bei umfassenden Bauvorhaben eine Finanzierung aus dem laufenden Haushalt ohne die Bildung von Rücklagen überhaut realisierbar wäre, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 91.

    Auch die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der IHKen bei der Aufstellung ihres Haushaltes verbietet es, aus Anlass eines Beitragsbescheides die gesamte Wirtschaftsführung der Kammer im Detail zu durchleuchten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, juris Rn. 77; VG Ansbach,Urteil vom 30. November 2017 - AN 4 K 17.00537 -, juris Rn. 22 ff.; VG Düsseldorf,Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 98; VG Düsseldorf,Gerichtsbescheid vom 10. Februar 2016 - 20 K 3039/15 -, juris Rn. 30.

  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18

    Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung;

    Auch im Recht der Handwerkskammern gilt damit der Rechtssatz, dass Beiträge nur zur Kostendeckung der Kammer, nicht aber zum Zweck der Vermögensbildung erhoben werden dürfen, soweit eine solche nicht ihrerseits zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist (allg. Auffassung, s. etwa OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2012 - 1 L 124/11 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2017 - 20 K 5579/17 -, juris Rn. 39; Leisner, in: Leisner, HwO, 2016, § 113 Rn. 6; ferner Günther, in: Honig/Knörr/Thiel, HwO, § 113 Rn. 1 und § 106 Rn. 9 ff.).
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